Vorvertragliche-Info

Formblatt gem. Richtlinie (EU) 2015/2302 zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a BGB

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich bei unseren Safari-Reisen in Afrika gemäß der Ausschreibung in unserem Katalog oder auf unserer Internetseite um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Dies betrifft jedoch lediglich unseren eigenen Service als Anbieter von Safarireisen. Davon ausgenommen sind alle weiteren Leistungen, die nicht fester Bestandteil der Ausschreibung sind, wie z.B. Flugleistungen, Verlängerungen oder optionale Ausflüge in den Zielgebieten, die lediglich als zusätzlicher Service angeboten werden.

Für unseren Service der Safari-Reise selbst können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. BLUE PLANET Erlebnisreisen GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.

Zudem verfügt das Unternehmen BLUE PLANET Erlebnisreisen GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen im Fall seiner Insolvenz.

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302

  • Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
  • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
  • Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter in Verbindung setzen können.
  • Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
  • Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
  • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
  • Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
  • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
  • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung”), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
  • Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
  • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
  • Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. BLUE PLANET Erlebnisreisen GmbH hat eine Insolvenzabsicherung mit tourVERS, Touristik-Versicherungs-Service GmbH, Borsteler Chaussee 51, 22453 Hamburg, Tel. 040-2242880, E-Mail service@tourvers.de abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von BLUE PLANET Erlebnisreisen GmbH verweigert werden.

Information für verbundene Reiseleistungen im Sinne des Artikels 3 Nummer 5 Buchstabe b der Pauschalreiserichtlinie (§ 2 Abs. 5 Z 1 lit. b PRG) die von BLUE PLANET nur vermittelt werden

  • Bei Buchung zusätzlicher Reiseleistungen für Ihre Reise oder bei der Buchung von Reisen, die von BLUE PLANET Erlebnisreisen GmbH ausdrücklich nur vermittelt werden, können Sie die nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 für Pauschalreisen geltenden Rechte NICHT in Anspruch nehmen.
  • Daher ist BLUE PLANET Erlebnisreisen GmbH nicht für die ordnungsgemäße Erbringung solcher zusätzlichen Reiseleistungen oder Reisevermittlungen verantwortlich. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Leistungserbringer.
  • Bei der Buchung zusätzlicher Reiseleistungen und nach Bestätigung Ihrer Buchung durch BLUE PLANET Erlebnisreisen GmbH werden diese Reiseleistungen jedoch Teil verbundener Reiseleistungen. In diesem Fall verfügt BLUE PLANET Erlebnisreisen GmbH über die nach dem EU-Recht vorgeschriebene Absicherung für die Erstattung Ihrer Zahlungen an BLUE PLANET Erlebnisreisen GmbH für Dienstleistungen, die aufgrund der Insolvenz von BLUE PLANET Erlebnisreisen GmbH nicht erbracht wurden, sowie erforderlichenfalls für Ihre Rückbeförderung an den Abreiseort. Beachten Sie bitte, dass dies im Fall einer Insolvenz des betreffenden Leistungserbringers KEINE Erstattung bewirkt.
  • BLUE PLANET Erlebnisreisen GmbH hat eine Insolvenzabsicherung mit tourVERS, Touristik-Versicherungs-Service GmbH, Borsteler Chaussee 51, 22453 Hamburg, Tel. 040-2242880, E-Mail service@tourvers.de abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von BLUE PLANET Erlebnisreisen GmbH verweigert werden.
  • Hinweis: Diese Insolvenzabsicherung gilt nicht für Verträge mit anderen Parteien als der BLUE PLANET Erlebnisreisen GmbH, die trotz der Insolvenz der BLUE PLANET Erlebnisreisen GmbH erfüllt werden können.

Des Weiteren verweisen wir auf die Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist:

http://www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de